Effektengiroverkehr

Effektengiroverkehr
stückelose Eigentumsübertragung von  Effekten durch Vermittlung von Effektengirobanken oder  Wertpapiersammelbanken. Die Kreditinstitute geben den größten Teil ihrer Effekten an eine Wertpapiersammelbank (Drittverwahrer) in  Sammelverwahrung (Miteigentum am Bestand). Für Übertragungen zwischen verschiedenen Börsenplätzen ist Effektenferngiroverkehr durch Zusammenschluss der Wertpapiersammelbanken eingerichtet.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Effektengiroverkehr — Ef|fẹk|ten|gi|ro|ver|kehr, der (Bankw.): stückelose Lieferung von Wertpapieren durch Wertpapiersammelbanken an Geldinstitute u. von diesen weiter an ihre Kunden, die über Effektenschecks getätigt wird …   Universal-Lexikon

  • Effektengiroverkehr — Ef|fẹk|ten|gi|ro|ver|kehr …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Wertrecht — ist im deutschen Bankwesen die Bezeichnung für den vollkommen „stückelosen“ unverbrieften Effektenverkehr, bei dem keine Wertpapierurkunden verwaltet werden und auch auf die Ausstellung von Globalurkunden verzichtet wird. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Sammelverwahrung — Sammeldepot. 1. Begriff/Charakterisierung: ⇡ Wertpapierverwahrung, bei der der Bankier die von verschiedenen Kunden hinterlegten Stücke der gleichen Gattung zusammen aufbewahrt, doch so, dass im Gegensatz zur Summenverwahrung der Hinterleger in… …   Lexikon der Economics

  • Depot — Warenspeicher; Lagerhalle; Magazin; Lagerhaus; Lager; Speicher; Warendepot * * * De|pot [de po:], das; s, s: 1. Lager für Vorräte: Uniformen, Waffen aus dem Depot holen. Syn.: ↑ …   Universal-Lexikon

  • Scheck — Bankanweisung * * * Scheck [ʃɛk], der; s, s: Formular zur Anweisung an eine Bank o. Ä., aus dem Guthaben des Ausstellenden eine bestimmte Summe zu zahlen: einen Scheck über 200 Euro ausstellen. Syn.: ↑ Wechsel. Zus.: Barscheck, Blankoscheck,… …   Universal-Lexikon

  • Wertpapiersammelbanken — Wertpapiersammelbanken,   von Banken gegründete Institute (Kassenvereine), die der Sammelverwahrung von Wertpapieren und dem Effektengiroverkehr, d. h. der stücklosen Wertpapierlieferung (Effekten) dienen. Nach § 1 Kreditwesen Gesetz gelten… …   Universal-Lexikon

  • Effektenscheck — Ef|fẹk|ten|scheck, der: im Effektengiroverkehr verwendete Urkunde, die der Eigentumsübertragung od. Verpfändung dient …   Universal-Lexikon

  • Treuhandgiroverkehr — Treugiroverkehr; besondere Art im ⇡ Effektengiroverkehr (i.w.S.), deren Gegenstand nicht Wertpapiere (Sachen), sondern Forderungen sind. Die Einführung des T. wurde dadurch ermöglicht, dass durch Reichsgerichts Entscheidung anerkannt wurde, dass… …   Lexikon der Economics

  • Wertpapiersammelbanken — Effektendepotbanken, Kassenvereine; Spezialbanken, die die ⇡ Sammelverwahrung von Effekten sowie den ⇡ Effektengiroverkehr betreiben und somit die stückelose Belieferung von börslichen und außerbörslichen Wertpapiergeschäften ermöglichen… …   Lexikon der Economics

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